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Das SECO hat am 30. April 2018 die Liste der Jobs publiziert, die künftig beim RAV ausgeschrieben werden müssen.

Diese Liste der Berufsarten (sowie die dazugehörigen Berufsbezeichnungen), unterliegen ab dem 1. Juli 2018 bis und mit dem 31. Dezember 2019 bei einem Schwellenwert von 8 Prozent Arbeitslosigkeit der Meldepflicht. Die Verabschiedung der Liste  steht  unter dem Vorbehalt des definitiven Entscheides des Bundesrates, welcher voraussichtlich noch im Mai 2018 erfolgen wird.

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten finden Sie hier.

Künftig werden Unternehmen Ihre offenen Stellen dem RAV melden müssen, sofern der Schwellenwert 8 Prozent oder mehr beträgt. Durch diesen Prozess müssen Unternehmen nachweisen, dass sie auf dem Arbeitsmarkt keine inländischen Arbeitskräfte gefunden haben. Nach einer Wartefrist von 5 Tagen dürfen die Stellen dann öffentlich ausgeschrieben werden.

Der Inländervorrang light ist die Konsequenz  aus der Masseneinwanderungsinitiative, damit das Personenfreizügigkeitsbabkommen mit der EU nicht gekündigt werden muss. Ist die Einführung des Inländervorrangs light ein Durchbruch oder bringt es nur eine Besänftigung des Volkes. Wir sind gespannt ob sich die Arbeitlosenzahl verringern lässt, speziell auch im Umfeld von Stellensuchenden 45plus.

Die Schweiz braucht Fachkräfte.

Mit verschiedenen Massnahmen leisten Bund, Kantone und Sozialpartner gemeinsam einen Beitrag zur Mobilisierung ungenutzter Potenziale. Ziel ist es, die inländische Arbeitsmarktnachfrage vermehrt mit in der Schweiz lebenden Arbeits- und Fachkräften abzudecken.

Das Seco hat eine neue Online-Broschüre für Ältere Arbeitnehmende lanciert. Informieren Sie sich hier.

Bund, Kantone und die Sozialpartner haben im Rahmen der Fachkräfteinitiative FKI, am 30.05.2016 gemeinsam die Webseite „Fachkräfte Schweiz“ lanciert. Damit soll unter anderem aufgezeigt werden, was in der Schweiz zum Thema Fachkräfte läuft. Mehr Informationen: www.fachkraefte-schweiz.ch

 

Der Bund fördert neu finanziell Projekte, die einen Beitrag zur Erhöhung des inländischen Fachkräftepotenzials leisten. Die Fördermittel belaufen sich auf jährlich 400.000 Franken und sind bis Ende 2018 befristet. Das Geld stammt aus dem Budget der Fachkräfteinitiative (FKI). Zur Medienmitteilung vom Seco