Das SECO hat am 30. April 2018 die Liste der Jobs publiziert, die künftig beim RAV ausgeschrieben werden müssen.
Diese Liste der Berufsarten (sowie die dazugehörigen Berufsbezeichnungen), unterliegen ab dem 1. Juli 2018 bis und mit dem 31. Dezember 2019 bei einem Schwellenwert von 8 Prozent Arbeitslosigkeit der Meldepflicht. Die Verabschiedung der Liste steht unter dem Vorbehalt des definitiven Entscheides des Bundesrates, welcher voraussichtlich noch im Mai 2018 erfolgen wird.
Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten finden Sie hier.
Künftig werden Unternehmen Ihre offenen Stellen dem RAV melden müssen, sofern der Schwellenwert 8 Prozent oder mehr beträgt. Durch diesen Prozess müssen Unternehmen nachweisen, dass sie auf dem Arbeitsmarkt keine inländischen Arbeitskräfte gefunden haben. Nach einer Wartefrist von 5 Tagen dürfen die Stellen dann öffentlich ausgeschrieben werden.
Der Inländervorrang light ist die Konsequenz aus der Masseneinwanderungsinitiative, damit das Personenfreizügigkeitsbabkommen mit der EU nicht gekündigt werden muss. Ist die Einführung des Inländervorrangs light ein Durchbruch oder bringt es nur eine Besänftigung des Volkes. Wir sind gespannt ob sich die Arbeitlosenzahl verringern lässt, speziell auch im Umfeld von Stellensuchenden 45plus.