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Das SECO hat am 30. April 2018 die Liste der Jobs publiziert, die künftig beim RAV ausgeschrieben werden müssen.

Diese Liste der Berufsarten (sowie die dazugehörigen Berufsbezeichnungen), unterliegen ab dem 1. Juli 2018 bis und mit dem 31. Dezember 2019 bei einem Schwellenwert von 8 Prozent Arbeitslosigkeit der Meldepflicht. Die Verabschiedung der Liste  steht  unter dem Vorbehalt des definitiven Entscheides des Bundesrates, welcher voraussichtlich noch im Mai 2018 erfolgen wird.

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten finden Sie hier.

Künftig werden Unternehmen Ihre offenen Stellen dem RAV melden müssen, sofern der Schwellenwert 8 Prozent oder mehr beträgt. Durch diesen Prozess müssen Unternehmen nachweisen, dass sie auf dem Arbeitsmarkt keine inländischen Arbeitskräfte gefunden haben. Nach einer Wartefrist von 5 Tagen dürfen die Stellen dann öffentlich ausgeschrieben werden.

Der Inländervorrang light ist die Konsequenz  aus der Masseneinwanderungsinitiative, damit das Personenfreizügigkeitsbabkommen mit der EU nicht gekündigt werden muss. Ist die Einführung des Inländervorrangs light ein Durchbruch oder bringt es nur eine Besänftigung des Volkes. Wir sind gespannt ob sich die Arbeitlosenzahl verringern lässt, speziell auch im Umfeld von Stellensuchenden 45plus.

Der Bericht des Bundesrats zur Fachkräfteinitiative zeigt, dass in den letzten Jahren das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft wurde. Besonders Frauen haben sich stärker am Arbeitsmarkt beteiligt. Die Alterung der Bevölkerung bleibt die grösste Herausforderung für den Arbeitsmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Sozialwerke.

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(Quelle: Tagesanzeiger.ch – 26.10.2016)

Über 50-Jährige haben es bei der Job­suche schwer: Mit diesem Phänomen befassen sich Medien und Politik regelmässig. Ebenso regelmässig halten die Statistiker entgegen: So gross könne das Problem nicht sein, die Arbeitslosenquote sei bei den über 50-Jährigen deutlich tiefer als jene bei jüngeren Arbeitnehmern.

Jetzt zeigt eine neue, vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich herausgegebene Studie, dass beide Seiten recht haben. In minutiöser Kleinarbeit haben die Autoren Aniela Wirz, Thomas Bauer und Alicia Porteiner Statistiken analysiert und miteinander in Bezug gesetzt. Das Resultat ist ein differenziertes Bild des Arbeitsmarkts für die Generation Ü-50, das aufzeigt, wer gute Chancen hat – und wer eben nicht.

Mögliche Diskriminierung

Wie gross das Risiko ist, als älterer Arbeitnehmer die Stelle zu verlieren, und wie gut die Chancen auf einen neuen Job sind, das hängt nicht nur von der Ausbildung ab. Entscheidend ist auch die Branche. Und hier steht besonders eine Branche auffallend schlecht da: Banken und Versicherungen sind offenbar sehr viel weniger bereit als andere, über 50-Jährige zu beschäftigen.

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Bund, Kantone und die Sozialpartner haben im Rahmen der Fachkräfteinitiative FKI, am 30.05.2016 gemeinsam die Webseite „Fachkräfte Schweiz“ lanciert. Damit soll unter anderem aufgezeigt werden, was in der Schweiz zum Thema Fachkräfte läuft. Mehr Informationen: www.fachkraefte-schweiz.ch

 

Der Bund fördert neu finanziell Projekte, die einen Beitrag zur Erhöhung des inländischen Fachkräftepotenzials leisten. Die Fördermittel belaufen sich auf jährlich 400.000 Franken und sind bis Ende 2018 befristet. Das Geld stammt aus dem Budget der Fachkräfteinitiative (FKI). Zur Medienmitteilung vom Seco